Kanton Bern befreit Verein Innovation und Soziales von den Steuern

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Am 8. April 2026 hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern Verein Innovation und Soziales wegen Gemeinnützigkeit von den Steuern befreit. Die Befreiung umfasst die Kantons- und Gemeindesteuern, die direkte Bundessteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie gilt rückwirkend ab dem 12. November 2025, dem Gründungsdatum, bis zum 31. Dezember 2028.

Die Steuerverwaltung hat bestätigt, dass der Verein gemeinnützige Zwecke ohne Erwerbsabsicht verfolgt und dass die Statuten die Verwendung der Mittel für diese Zwecke sicherstellen, auch im Fall einer Auflösung: Das Vermögen ginge an eine andere juristische Person mit Sitz in der Schweiz, die wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlicher Zwecke steuerbefreit ist.

Die Steuerbefreiung ist befristet. Der Verein muss jede Änderung seiner Statuten der Steuerverwaltung melden. Diese kann die Voraussetzungen jederzeit überprüfen. Um die Befreiung über 2028 hinaus zu behalten, muss der Verein ein neues Gesuch einreichen. Die Verfügung trägt die Referenz 2026.FINSV.261/645008/jco.

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